DEFINITION, WARTUNG, ÜBERPRÜFUNG
Fettabscheider
Fettabscheider befinden sich in Küchen, Fleischereien und anderen Einrichtungen, in denen organische Fette und Öle anfallen.
Sie bestehen grundsätzlich aus einem Schlammfang und dem eigentlichen Fettabscheider.
Die Inbetriebnahme eines Fettabscheiders muss vorab dem Umweltamt angezeigt werden.
Fettabscheider sind alle 2-4 Wochen vollständig zu leeren und zu reinigen, die Inhaltsstoffe sind als (nicht gefährlicher) Abfall fachgerecht zu entsorgen.
Monatlich ist eine Eigenkontrolle, jährlich ist eine sachkundige Wartung und alle fünf Jahre eine fachkundige Überprüfung (Generalinspektion) durchzuführen, die im Betriebstagebuch nachzuweisen ist.
Leichtflüssigkeitsabscheider
Leichtflüssigkeitsabscheider trennen nach dem Schwerkraftprinzip im Schlammfang die Sedimente und ggf. über zusätzliche Filtervorrichtungen im nachgeschalteten Abscheider die mineralischen Öle vom Schmutz- und Regenwasser.
Leichtflüssigkeitsabscheider können als Koaleszenz- (Klasse I) oder Benzinabscheider (Klasse II) ausgelegt sein und bedürfen einer wasserbehördlichen Genehmigung, Erlaubnis oder Anzeige zum Anlagenbetrieb.
Leichtflüssigkeitsabscheider sind monatlich einer sachkundigen Eigenkontrolle sowie halbjährlich einer Wartung durch einen Sachkundigen zu unterziehen.
Alle fünf Jahre ist eine umfassende Überprüfung (Generalinspektion) fällig, die in Berlin und Brandenburg grundsätzlich durch einen Sachverständigen nach Indirekteinleiterverordnung durchzuführen ist.
Die Inhaltsstoffe sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen, wenn die maximalen Füllstände es erfordern.
Andere Abwasser-Behandlungsanlagen
Neben Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheidern gibt es eine Vielzahl von weiteren Abwasserbehandlungsanlagen, die gleichfalls vor Inbetriebnahme einer wasserbehördlichen Regelung unterliegen.
Andere Abwasserbehandlungsanlagen unterliegen entsprechend ihrer bauaufsichtlichen Zulassung und den jeweiligen wasserbehördlichen Anforderungen unterschiedlichen Unterhaltungsanforderungen.